1. Der Mietvertrag ist abgeschlossen, sobald das Ferienhaus bestellt und innerhalb der angegebenen Frist schriftlich bestätigt wurde.
2. Der Mietvertrag und eine Buchungsbestätigung, die Sie mir bitte schnellstmöglich zurückschicken sollten, wird ihnen per Post zugesandt.
3. Das Überlassen des Mietobjekts an Dritte ist dem Mieter ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
4. Das Objekt darf vom Mieter nur mit der Anzahl von Personen belegt werden, die dem Vermieter bei der Reservierung genannt werden.
5. Mündliche Zusagen sind nur wirksam, wenn Sie schriftlich bestätigt wurden.
6. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
7. Beide Häuser sind Nichtraucherhäuser, zum Rauchen gehen Sie bitte nach draußen.
8. Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mietzins nicht fristgerecht gezahlt wird, oder die vereinbarte Anreise nicht termingerecht erfolgt. Ansprüche auf eingesparte Aufwendungen werden vom Mieter nicht geltend gemacht.
9. Der Mieter haftet für alle Schäden im Ferienobjekt und auf dem Gelände. Er haftet für alle Begleitpersonen oder Mitmieter. Alle Schäden müssen unverzüglich meiner Verwaltung oder dem Vermieter angezeigt werden. Vorhandene Schäden sind bei Übergabe zu melden.
10. Die Kurtaxe ist nicht im Preis inbegriffen. Wir weisen auf die Melde- und Abgabepflicht gemäß der Kurverwaltung hin. Die Kurtaxe wird bei meiner Verwaltung entrichtet, ebenfalls die Nebenkostenpauschale (inkl.Endreinigung).
11. Bei Reiserücktritt durch den Mieter werden folgende Gebühren fällig:
45 Tage vor Reiseantritt 20 % des Mietpreises 44 bis 35 Tage vor Reiseantritt 60 % des Mietpreises 34 bis 1 Tag vor Reiseantritt 100 % des Mietpreises
12. 20% (oder ein angegebener Preis) sind 14 Tage nach schriftlicher Buchungsbestätigung zu entrichten. 3 Wochen vor Reiseantritt ist die Restzahlung zu begleichen.
13. Denken Sie evtl. auch an eine Reiserücktritt- oder Reiseabbruchversicherung
14. Das Haus/Wohnungen sind besenrein zu hinlassen, benötigt meine Verwaltung mehr als die übliche Zeit zum Reinigen wegen starker Verunreinigungen, ist Sie berechtigt, Ihnen die Kosten in Rechnung zu stellen.
15. Das Herunterladen von kostenpflichtigen Seiten aus dem Internet ist nicht gestattet und wird, wenn es nicht zu umgehen ist, strafrechtlich verfolgt. Das Telefonieren ist nur ins Festnetz gestattet, Sonderrufnummern und Anrufe aufs Handy sind kostenpflichtig (im Ferienhaus gesperrt).Meine Verwaltung ist berechtigt, entstandene Telefongebühren einzubehalten.